§ 10 Die Vereinorgane
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 11 und 12), der Vorstand (§§ 13 bis 15), die Rechnungsprüfer (§ 16) und das Schiedsgericht (§17)
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 11 und 12), der Vorstand (§§ 13 bis 15), die Rechnungsprüfer (§ 16) und das Schiedsgericht (§17)
(1) Die Generalversammlung ist die "Mitgliederversammlung" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet alle zwei Jahre statt
(1) Beschlussfassung über den Voranschlag
(1) Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern und zwar aus Obmann/Obfrau , Schriftführer/in und Stellvertreter/in sowie Kassier/in
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
(1) Der Obmann/die Obfrau führt die laufenden Geschäfte des Vereins
(1) Zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich
(1) Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsgeschäft entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht ein zu berufen