Mitgliedschaften

Der Verein

hat die Möglichkeit für :

ORDENTLICHE Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder sind alle Personen, die sich zu einer Unterstützung bereit erklären, indem sie den Mitgliedsbeitrat jährlich entrichten und nach Absprache aktive Mithilfe bei Veranstaltungen anbieten. Sie genießen die Vorteile des Vereins.

Sie sind eine Einzelperson und wollen den Verein unterstützen.

Dazu melden sie sich zu einer Einzelmitgliedschaft an. Der Mitgliedsbeitrag beträgt in dem Fall € pro Kalenderjahr, zahlbar mit Erlagschein 1 x jährlich. Mit dieser Mitgliedschaft übernehmen Sie die Pflicht an der Mitgliederversamlung (meist 1 x jährlich) teil zu nehmen und an allen Abstimmungen ihre Stimme ab zu geben.

Sie leben mit einem Partner in einem gemeinsamen Haushalt und wollen beide den Verein unterstützen.

Dazu melden sie sich zu einer Partnermitgliedschaft an. Der Mitgliedsbeitrag beträgt in dem Fall auch € pro Kalenderjahr, zahlbar mit Erlagschein 1 x jährlich. Mit dieser Mitgliedschaft übernehmen Sie die Pflicht gemeinsam an der Mitgliederversamlung (meist 1 x jährlich) teil zu nehmen und an allen Abstimmungen ihre Stimme ab zu geben.

Sie sind eine Familie mit mehreren Kindern und wollen den Verein unterstützen.

Dazu melden sie sich zu einer Familienmitgliedschaft an. Der Mitgliedsbeitrag beträgt in dem Fall auch € pro Kalenderjahr, zahlbar mit Erlagschein 1 x jährlich. Mit dieser Mitgliedschaft übernehmen Sie die Pflicht gemeinsam an der Mitgliederversamlung (meist 1 x jährlich) teil zu nehmen und an allen Abstimmungen ihre Stimme ab zu geben.

AUSSERORDENTLICHE Mitgliedschaft

Außerordentliche Mitglieder sind Personen oder Personengruppen, die sich mit einer Leistung in den Verein einbringen. Sie genießen ebenfalls die Vorteile des Vereins.

Sie wollen zwar den Verein mit persönlicher Hilfe unterstützen, aber nicht gebundenes Mitglied werden.

Sie melden sich mit einer Information über Ihre Leistung (etwa gelernter Koch oder Dolmetscher für ausgefallene Sprachen) bei uns an. Wir stimmen die angebotene Leistung zeitlich und organisatorisch mit Ihnen ab. Für Ihre Leistung erhalten Sie kein Entgelt aber wenn der Verein eine Mahlzeit zubereitet, die anschließend gegessen wird, sind Sie natürlich eingeladen.

UNTERSTÜTZENDES Mitglied

Sie wollen den Verein zwar unterstützen, jedoch keine Bindung eingehen, dann richten Sie eine Spende an den Verein und werden damit unterstützendes Mitglied ohne eine weitere Verpflichtung. Diese Spende wird von uns als einmalig betrachtet, daher bekommen Sie auch keine weiteren Erlagscheine.

Für alle Mitglieder

Geben Sie uns bitte eine E-Mail bekannt oder gehen Sie auf unsere Newsletterbestellung. Dann bekommen Sie vom Schriftführer alle wichtigen Informationen über E-Mail zugeschickt.

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